Ja. Bisher waren die Steuerregelungen bei den Kosten für Haushaltshilfen aber sehr komplex. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung konnte man maximal 2.400 Euro por Jahr steuerlich absetzen. Bei Pflegeleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren es jeweils maximal 600 Euro. Diese drie verschiedenen Haushaltsleistungen wurden 2009 zusammengelegt. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro.