Muss ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen einreichen?

Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1602 Euro bei Verheirateten). Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Der Freistellungsauftrag kann meist von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.