Einkünfte unter Progressionsvorbehalt sind Einkünfte, die zwar steuerfrei sind, aber dennoch den individuellen Steuersatz erhöhen. Zu den Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld und Verletztengeld.