DSGV: Kreditvergabe an Mittelstand darf durch EU-Regeln nicht eingeengt werden

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt das Brüsseler-Maßnahmenpaket zur Überarbeitung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD). „Die Kommission nimmt darin von übertriebenen und übereilten regulatorischen Reaktionen auf die Turbulenzen an den Finanzmärkten Abstand.

Dies ist grundsätzlich richtig“, so DSGV-Präsident Heinrich Haasis heute in Berlin. Kritisch zu beurteilen seien jedoch die Vorschläge zur Behandlung von Großkrediten. Dies betreffe die Vorgaben zur Bildung von Kreditnehmereinheiten sowie die Limitierung von Interbankenlinien.

„Die seitens der Kommission vorgeschlagene Interpretation der Kreditnehmereinheit würde insbesondere auch für Sparkassen mit ihren regionalen Marktgebieten zu einer überzogenen Ausweitung dieser Einheiten und damit einer Reduktion des Kreditvergabespielraums insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen führen“, so Haasis.

Die Einbeziehung der bisher ausgenommenen kurzfristigen Interbankenlinien (Laufzeit < 1 Jahr) sei nicht risikoadäquat und gebe in Zeiten von Liquiditätsengpässen ein falsches Signal.

Letztendlich führe auch dies zu einer Einengung des Kreditvergabespielraums. Die Ausnahmeregelung für Interbankenlinien sollte daher beibehalten werden.

Auch wenn die Vorschläge im Hinblick auf hybride Kapitalinstrumente auf den ersten Blick durchaus positiv erscheinen, so gibt es im Detail jedoch noch verschiedene kritische Aspekte.

Das Limitsystem, welches die Kommission für hybride Kapitalinstrumente vorschlägt, sieht drei Grenzen vor: 50%, 35% und 15%, bezogen auf das Kernkapital.

Haasis: „Dies ist nicht ausreichend risikoadäquat. Insbesondere Instrumente wie die stille Einlage, die auf Grund ihrer Verlustteilnahme auch in Krisenzeiten Bestand hat, werden hierdurch zu stark eingeschränkt.“

„Der DSGV wird die Zeit bis zum Ende der Konsultationsfrist am 16. Juni 2008 für konstruktive Vorschläge nutzen“, so Haasis abschließend.

Pressemitteilung des DSGV

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