Zu den Sonderausgaben gehören Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
AuÃerdem können Sie im Bereich der Sonderausgaben Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) angeben.
Auch wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt.