Mutterschaftsgeld und Elterngeld haben den gleichen Ursprung – die Geburt des Kindes. Sowohl Mutterschaftsgeld und Elterngeld können nicht gleichzeitig beantragt werden. Ausnahme: Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes in Höhe von maximal 210 Euro wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Monatsarchiv: Februar 2009
Muss man seiner Krankenkasse mitteilen, wenn man Elterngeld bezieht?
Nein. Die Elterngeldstelle kümmert sich darum. Die Servicemitarbeiter der Elterngeldstelle teilen der zuständigen Krankenkasse den Beginn und das Ende der Bezugsdauer mit.
Sind Elterngeld-Bezieher krankenversichert?
Elterngeld-Empfänger, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und keine zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind während der Bezugsdauer von Elterngeld beitragsfrei versichert.
Fällt das Wohngeld beim Bezug von Elterngeld weg?
Nein. Weder das Kindergeld noch der Anspruch auf Wohngeld entfällt bei der Zahlung von Elterngeld.
Fällt das Kindergeld beim Bezug von Elterngeld weg?
Nein. Elterngeld wird unabhängig vom Kindergeld gezahlt. Auch die Höhe des Elterngeldes ändert sich nicht.
Wird Elterngeld auf ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt und Kinderzuschlag angerechnet?
Ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und anderen staatlichen Leistungen nicht angerechnet. Der darüberliegende Elterngeldbetrag wird dann aber als Einkommen berücksichtigt.
Muss man Elterngeld versteuern?
Nein. Das Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings erhöht sich durch das Elterngeld der persönliche Steuersatz, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Werden Sozialversicherungsbeiträge auf das Elterngeld erhoben?
Sozialversicherungsbeiträge werden auf das Elterngeld nicht erhoben. Allerdings müssen Privat Versicherte ihre Beiträge weiterhin zahlen.
Welche Nachweise benötigt man für einen Elterngeldantrag?
Die Elterngeldstelle benötigt vom Antragsteller die Geburtsurkunde des Kindes und die Einkommensnachweise, wie Lohnabrechnungen vom Arbeitnehmer und Steuerbescheide bei Selbstständigen. Einen Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers werden unter Umständen ebenfalls benötigt.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Antragstellung?
Durch den Nettolohn der letzen zwölf Monate wird das Elterngeld berechnet. Der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer die notwenigen Unterlagen für den Antrag bei der Elterngeldstelle zur Verfügung stellen.