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26.05.2008

Zahlencode vereinfacht Kfz-Zulassung - Erfolgreiche Neueinführung der elektronischen Versicherungsbestätigung

Wer ein Auto zulassen will, benötigt den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Seit 1. März 2008 genügt dafür eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, die VB-Nummer, zum Beispiel H7FX5A3. Die alte Doppelkarte aus Papier hat ausgedient. Beim neuen Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) erfolgt der Datenaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden vollelektronisch.

Der Versicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung in eine zentrale Datenbank ein und händigt dem Kunden die VB-Nummer aus, der diese dann bei der Zulassungsstelle vorlegt. Daniela Kroll, Gruppenleiterin der Berliner Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde, sieht die Neuerung sehr positiv: "Gute Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sind uns ein tägliches Anliegen. Das eVB-Verfahren ist hier ein weiterer Fortschritt, denn wir bieten Fahrzeughaltern einen verbesserten Service bei der An- und Ummeldung ihres Fahrzeugs an."

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde erhalten die Versicherungsdaten nach Eingabe der VB-Nummer nun auf den Bildschirm geschickt, das Abtippen von den bisherigen Versicherungsbestätigungen entfällt. Das reduziert nicht nur Fehler bei der Dateneingabe, sondern geht auch schneller. Sofern für das Fahrzeug eine gültige Versicherungsbestätigung vorliegt, kann es direkt zugelassen werden.

"Als größte Zulassungsbehörde in Deutschland verzeichnen wir insgesamt eine reibungslose Einführung des eVB-Verfahrens", sagt Frau Kroll. Die Versicherungswirtschaft hat rund 100 Millionen Euro investiert, um das eVB-Verfahren aufzubauen, wie Klaus Sticker vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt.

Seit 1. März sind alle Kraftfahrtversicherer am eVB-Verfahren beteiligt und inzwischen rund 6,5 Millionen Datensätze in die eVB-Datenbank eingestellt. Und noch eine Erfolgszahl: Gut 70 Prozent der 446 deutschen Zulassungsbehörden haben das Verfahren umgesetzt.

Zur Zeit gibt es noch eine Übergangsphase, in der die VB-Nummer in den bekannten Versicherungsnachweis eingedruckt werden kann. So bleibt die Papierform auch weiterhin gültig. Mehr Informationen beim GDV im Internet unter: www.versicherung-und-verkehr.de.

Pressemitteilung des GDV

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