Die Elterngeldstelle benötigt vom Antragsteller die Geburtsurkunde des Kindes und die Einkommensnachweise, wie Lohnabrechnungen vom Arbeitnehmer und Steuerbescheide bei Selbstständigen. Einen Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers werden unter Umständen ebenfalls benötigt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter