Was fällt unter Personenschaden?

Wenn Ihr Hund beispielsweise dem Briefträger oder einem Spaziergänger eine tiefe Fleischwunde zufügt, spricht man von Personenschäden. Es kann aber noch schlimmer kommen: Ihr Hund sieht einen anderen Vierbeiner auf der anderen Straßenseite und rennt über die viel befahrene Straße. Ein vorbeifahrender Motorradfahrer versucht auszuweichen, prallt aber frontal mit einem LKW zusammen und wird schwer verletzt. Wie dieses Beispiel zeigt, kann bei einem Personenschaden schnell auch ein Schaden in Millionenhöhe entstehen, der einen Tierbesitzer ohne Tierhalter-Haftpflichtversicherung in den finanziellen Ruin treiben würde.

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