Um bei einer Baufinanzierung die Zeit bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages zu überbrücken, eignet sich das endfällige Darlehen. Hier wird die Darlehensschuld erst am Ende Vertragslaufzeit fällig. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die Zinsen.
Bei einer Vermietung können Sie die Zinsen für ein endfälliges Darlehen steuerlich geltend machen.