Eltern, die bereits Kinder haben, erhalten einen Geschwisterbonus in zwei möglichen Fällen:
Wenn ein weiteres Kind sein drittes Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wenn zwei Kinder noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben. Der Geschwisterbonus liegt bei zehn Prozent des Elterngeldanspruches und bei mindestens monatlich 75 Euro.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter