Nein. Wer Elterngeld beziehen möchte, muss nur einen Antrag stellen. Dieser Antrag auf Elterngeld ist allerdings bindend. Im Antrag wird die jeweilige Bezugsdauer genau festgelegt. Seit Januar 2009 kann man einmalig den Elterngeldantrag, ohne die Nennung von Gründen, ändern lassen.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter