Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1602 Euro bei Verheirateten). Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Der Freistellungsauftrag kann meist von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.