Die Mitgliedsbeiträge an einen Berufsverband können als Werbungskosten angerechnet werden. Zu den Berufsverbänden zählen beispielsweise Gewerkschaften, Fachverbände und Arbeitskammern. Auch freiwillige Beiträge und Aufnahmegebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Entscheidend ist, dass der Berufsverband die Interessen der Berufsgruppe des Arbeitnehmers vertritt. Institutionen, die vornehmlich allgemeinpolitische Ziele verfolgen, scheiden daher aus. Als Nachweis legt man die entsprechenden Belege zur Steuererklärung bei.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | BMW Bank | BMW Online-Sparkonto | 2,70% |
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter