Mietfrei im Alter mit der Riester-Rente

Immer mehr Bundesbürger nutzen die staatlich geförderte Riester-Rente, um eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Etwa 12 Millionen Verträge wurden bereits abgeschlossen.

Neben den klassischen Riester-Produkten, Bank- und Fondssparpläne sowie Rentenversicherungen, gibt es seit November 2008 die Eigenheimrente. Mit dem so genannten „Wohn-Riester“ können staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge auch für den Kauf oder Bau selbstgenutzter Wohnungen und Häuser verwendet werden.

Der Riester-Sparer hat jetzt die Möglichkeit, einen Bausparvertrag oder einen klassischen Baudarlehensvertrag abzuschließen.

Auch wer bereits Vermögen in einem klassischen Riester-Vertrag angespart hat, kann das gesamte Kapital oder einen Betrag von maximal 75 % für die Anschaffung von Wohneigentum verwenden. Für die Jahre 2008 und 2009 gilt: Es müssen mindestens 10.000 € aus dem bestehenden Vertrag entnommen werden.

Vorausgesetzt, dass die Entnahme unmittelbar mit dem Kauf oder Bau einer förderfähigen Immobilie zusammenhängt. Gefördert wird eine Immobilie aber nur, wenn sie vom Sparer selbst als Hauptwohnsitz genutzt wird und in Deutschland liegt.

Pressemitteilung des Bankenverbandes

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