Grundsätzlich können nur Ehepaare zusammen veranlagt werden. Frisch verheiratete und geschiedene Ehepartner können im Jahr der Hochzeit beziehungsweise im Jahr der Scheidung zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Dasselbe Wahlrecht haben Verwitwete im Jahr, in dem der Ehepartner verstarb.
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