Folgenschwerer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Jedes Jahr werden zigtausend Schadenfälle durch Silvesterböller und Neujahrsraketen verursacht. Ein teurer Spaß. Rund 100 Millionen Euro geben die Bundesbürger für das Feuerwerksvergnügen zum Jahreswechsel aus, das häufig Ärger und unnötige Kosten nach sich zieht. Leichtsinniger und unsachgemäßer Umgang mit Spreng- und Feuerwerkskörpern verursacht Jahr für Jahr Brand- und Löschwasserschäden in Millionenhöhe. Wie die rechtliche und versicherungstechnische Lage im Schadensfall aussieht, weiß Regina Spieler, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Die Hausratversicherung kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf, die Gebäudeversicherung tritt für Schäden am Gebäude ein. Und wenn bei der Gelegenheit auch Fensterscheiben zu Bruch gehen, zahlt die Glasversicherung.“ Das ist allerdings nicht der Fall bei grober Fahrlässigkeit. Ob und wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird immer nach Lage des Einzelfalls entschieden.

Am besten ist natürlich, es passiert erst gar nichts. Grundsätzlich ist beim Böllern höchste Sorgfalt geboten. Zu Umstehenden und Passanten sollte immer ein ausreichender Abstand eingehalten und darauf geachtet werden, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können. Wenn trotzdem jemand verletzt wird, kommt die private Haftpflichtversicherung zum Zuge.

Hat man Gäste zu Silvester eingeladen und richtet einer davon versehentlich Schaden an, so muss der Gast oder seine private Haftpflichtversicherung den entstandenen Personen- und Sachschaden bezahlen.

Ist man selbst irgendwo eingeladen, empfiehlt es sich, den eigenen Wagen an einem sicheren Ort unterzubringen. Wenn nämlich ein Auto in der Silvesternacht mutwillig ramponiert wird, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Wurde das Auto hingegen Opfer einer verirrten Silvesterrakete, springt auch die Teilkaskoversicherung ein.

Doch lassen sich Unfälle beim Zünden eines Feuerwerks vermeiden, wenn man sich an einige wichtige Regeln hält. In Deutschland dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper verkauft werden, die vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) freigegeben wurden. Und nur solche sollten ausschließlich im Freien und genau nach Gebrauchsanweisung gezündet werden. Es ist wichtig darauf zu achten, dass sie ungehindert und in die richtige Richtung abgefeuert werden können. „Für Kinderhände sollten Feuerwerkskörper grundsätzlich tabu sein. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, haften sie für entstehende Personen- und Sachschäden“, warnt die Rechtsexpertin. Produkte der Klasse PII wie Frösche, Schwärmer und Raketen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren an Silvester zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr am Neujahrsmorgen gezündet werden. Selbst gebaute Raketen und Kracher sind nicht nur gefährlich, sondern generell verboten.

 

Pressemitteilung der D.A.S.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.