Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 müssen Sie bis zum 31. Mai 2010 abgeben, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Kommen Sie dem nicht oder verspätet nach, dann drohen hohe Strafen bis hin zum Zwangsgeld.
Diese Frist verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember, wenn Ihnen bei der Erklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein behilflich ist.
Wollen Sie freiwillig eine Steuererklärung für 2009 abgeben, dann haben Sie vier Jahre - also bis zum 31. Dezember 2013 - Zeit dafür.
Bei dieser vierährigen Abgabefrist handelt es sich um eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, Sie können diese Frist nicht verlängern. Nach dem 31. Dezember 2013 können Arbeitnehmer somit eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2009 nicht mehr beantragen.
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