Zusatzversicherung: Sonderstatus für Kassenpatienten

Vorsicht beim Kassenwechsel

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Natürlich haben auch die Krankenkassen etwas von der Kooperation mit den Privaten. Denn jeder vermittelte Vertrag dient der Bindung von Mitgliedern an die Kasse. Wer die Kasse wechseln will, kann seinen Ergänzungs-Vertrag nämlich nicht einfach mitnehmen, es sei denn, die neue Krankenkasse arbeitet mit dem gleichen Versicherungsunternehmen zusammen. Die Partnerschaft von über 150 Betriebskrankenkassen mit der Barmenia ist insofern sehr vorteilhaft, denn die BKK-Versicherten können problemlos mit ihrem Vertrag in eine andere beteiligte BKK wechseln.

Wenn die neue Kasse einen anderen Kooperationspartner hat als die bisherige, bleiben zwei Möglichkeiten: Möchte man den bisherigen Ergänzungs-Vertrag behalten, kann man aus dem Gruppentarif aussteigen und in den regulären Privattarif wechseln. Der ist natürlich teurer, dafür bleibt die bisherige Leistung erhalten und meistens bleibt ein erneuter Gesundheitscheck erspart.

Will man auch aus dem Zusatzvertrag aussteigen, ist eine Kündigungsfrist zu beachten. Bei den meisten privaten Anbietern gibt es eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, danach kann mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Eine Kündigung nach einigen Jahren sollte man sich allerdings gut überlegen. Denn beim Abschluss einer neuen Zusatzversicherung richten sich die Beiträge nach dem jeweiligen Beitrittsalter. Egal ob man wieder einen Gruppentarif wählt oder eine private Zusatzversicherung abschließt, die Beiträge werden auf jeden Fall teurer.

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