Zusatzversicherung: Sonderstatus für Kassenpatienten

Was braucht man und was nicht?

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Mit dem Abschluss eine Zahnersatz-Zusatzversicherung sollte man sich auf jeden Fall noch zurückhalten. Denn der Zahnersatz wird im kommenden Jahr komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen ausgegliedert und muss gesondert versichert werden. Die Kassen müssen dann eine gesonderte Police zu einem Pauschalpreis anbieten. Was die Police kostet und welche Leistungen sie umfasst wird aber erst im Herbst dieses Jahres feststehen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, was die gesetzliche Zahnersatzversicherung bezahlt, ist es sinnlos, schon jetzt zusätzlichen Schutz zu vereinbaren. Denn die derzeit angebotenen Zusatzleistungen können die zukünftigen Erfordernisse noch gar nicht berücksichtigen. Wer sich den Zahnersatz-Schutz trotzdem jetzt schon sichern möchte, sollte darauf achten, dass der Vertrag eine spätere Anpassung an die künftige Situation ermöglicht.

Bei Sehhilfen ist dagegen klar, was die GKV zahlt, nämlich – zumindest bei Erwachsenen – gar nichts. Die privaten Versicherer beteiligen sich an Kosten für Brillen und Kontaktlinsen in unterschiedlichem Ausmaß, oft werden 100 Prozent übernommen, teilweise aber auch nur 50. Bei allen gelten aber jährliche Höchstgrenzen. Wirklich lohnenswerte Angebote sind selten, vergleichen Sie also auf jeden Fall Ihren tatsächlichen Bedarf mit den Kosten und Leistungen der Versicherung. Denn wer nur alle vier Jahre eine neue Brille braucht, kann sich die Versicherungsbeiträge in der Regel sparen.

Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren werden von den meisten Kassen nicht übernommen, wenn man von bestimmten Modellprojekten einmal absieht. Auch diese Leistungen kann man privat versichern. Allerdings deckt keine Police die gesamten Behandlungskosten ab, sondern maximal 80 Prozent, oft gelten auch jährliche Höchstbeträge, die meist weit unter 1000 Euro liegen.

Ein wirklich wichtiger Zusatzschutz ist in fast jedem Versicherungspaket enthalten: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für stationäre, ambulante und einfache Zahnarztbehandlungen weltweit. Außerdem zahlt sie den Rücktransport ins Heimatland, falls dieser medizinisch notwendig ist. Auf diese Absicherung sollte wirklich niemand verzichten, allerdings braucht man dafür keine komplette Ergänzungsversicherung abschließen. Die Auslandsreise-Police ist auch einzeln erhältlich, meistens kostet sie weniger als 10 Euro im Jahr.

Einige Ergänzungs-Pakete beinhalten die Zahlung von Krankentagegeld. Dauert eine Krankheit länger als sechs Wochen, erhält man vom Arbeitgeber kein Gehalt mehr, stattdessen zahlt die GKV ein Krankengeld. Dieses beträgt aber nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Wer den Einkommensverlust kompensieren möchte, kann eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Da sich die Einkommenseinbußen bei Angestellten in Grenzen halten, ist eine Tagegeldversicherung nicht zwingend notwendig. Sinn macht der Schutz aber, wenn man hohe laufende Kosten hat, etwa durch Kreditrückzahlungen. Auch Selbständige sollten über einen Abschluss nachdenken, denn sie erhalten das reguläre Krankengeld nicht bei allen gesetzlichen Kassen sofort, sondern zum Teil erst ab der dritten, vierten oder siebten Krankheitswoche.

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