Zusatzversicherung: Sonderstatus für Kassenpatienten

Die Kassen und ihre Partner

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Wenn die Krankenkassen mit ihren privaten Partnern Angebote aushandeln, vereinbaren sie so genannte Gruppentarife. Diese Tarife unterscheiden nur nach Alter und Geschlecht des Versicherten, nicht aber nach dem individuellem Gesundheitszustand. Das ist bei den PKV normalerweise anders, hier entscheiden auch die individuellen Risiken des Versicherten über dessen Beitrag.

Lässt sich der Versicherte nun von seiner Krankenkasse als Kunde vermitteln, kommt er 5 bis 10 Prozent günstiger weg als bei einem Direktabschluss bei der PKV. Dieser Rabatt ist unter anderem mit der guten Verhandlungsposition der Krankenkassen zu erklären. So beteiligen sich die meisten Betriebskrankenkassen an einem Rahmenvertrag mit der privaten Barmenia Versicherung. Mit weit über 6 Millionen Versicherten im Rücken verfügen die BKK natürlich über beträchtliche Marktmacht – und können entsprechend gute Konditionen herausschlagen.

Doch auch bei den anderen Krankenkassen sehen die Privatversicherer großes Potential. Schließlich können auf diese Weise Kassenversicherte angesprochen werden, die sonst nie über den Abschluss einer Ergänzungs-Police nachgedacht haben. Inzwischen haben die meisten BKK, die sich nicht den Verhandlungen des Bundesverbandes angeschlossen haben, eigene Kooperationen vereinbart, genauso wie die Ersatzkassen (Techniker, Barmer, etc), die mit verschiedenen Privaten zusammenarbeiten.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen haben sich zum großen Teil auf einen Partner geeinigt, fast alle bieten Zusatzversicherungen der DKV an. Der Bundesverband der Innungskrankenkassen hat mit mehreren Versicherern Rahmenverträge ausgehandelt, die meisten Landes-IKK haben inzwischen Ergänzungstarife der Signal Iduna ins Programm genommen.

Welche Krankenkasse mit welchem Versicherer kooperiert, wird spätestens dann wichtig, wenn man die Kasse wechseln möchte. Denn die Zusatzversicherung kann man nicht einfach zu den gleichen Konditionen zu einer anderen Kasse mitnehmen, es sei denn, die neue Kasse arbeitet mit dem gleichen Partner zusammen.

Was ist versicherbar?
Grundsätzlich unterscheidet man ambulante und stationäre Zusatzversicherungen, daneben gibt es aber noch weitere versicherbare Leistungen. Stationärer Zusatzschutz bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf Krankenhausaufenthalte. Die Leistungen umfassen neben freier Krankenhauswahl, Ein- bzw. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zum Teil auch Krankenhaustagegeld. Im Großen und Ganzen sind das Zusatzleistungen, die man aus medizinischen Gesichtspunkten nicht unbedingt braucht, aber einen Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten.

Verbraucherverbände bezweifeln deshalb auch den Nutzen dieser Zusatzversicherungen, denn für den Heilungsprozess dürfte die Unterbringung in Einzelzimmern kaum wichtig sein und auch gesetzlich Krankenversicherte werden vom Chefarzt behandelt, wenn die Schwere der Erkrankung dies erfordert. Nur wenn die elementaren Risiken (z.B. Tod und Berufsunfähigkeit) schon ausreichend versichert sind, sollte man über diesen Zusatz-Schutz nachdenken.

Ambulante Zusatzversicherungen ergänzen den Schutz der gesetzlichen Krankenkassen. Sie machen dort weiter, wo die Zuständigkeit der Kassen aufhört, etwa bei der Erstattung von Zahnersatz, Sehhilfen, Heilmitteln und bei Heilpraktikerbehandlungen. Diese Leistungen werden nur zum Teil oder gar nicht von der Kasse übernommen, ob eine Zusatzversicherung Sinn macht, hängt aber vom Einzelfall ab.

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