Zusatzversicherung: Sonderstatus für Kassenpatienten

Eine Krankenzusatzversicherung erschien Ihnen immer überflüssig? Seit der Gesundheitsreform erscheint ein bisschen Zusatzschutz ganz sinnvoll und die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen klingen meist auch sehr vernünftig. Wie viel Zusatzschutz brauchen Sie aber wirklich?

Krankenkassen als Makler

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Viele gesetzlich Krankenversicherte erhalten zur Zeit Post von ihrer Krankenkasse. Die Kasse will ihren neuen Kooperationspartner vorstellen – eine private Krankenversicherung. Diese bietet den Kassenmitgliedern eine Zusatzversicherung zu exklusiven Sonderkonditionen an. Ob Zahnersatz, Chefarztbehandlung oder Heilmittelzuzahlung, das Angebot ist vielfältig.

Wozu das Ganze? Im Rahmen der Gesundheitsreform ist bekanntlich eine Reihe von Versicherungsleistungen weggefallen. So muss man beispielsweise Brillen und Sehhilfen vollständig selbst bezahlen, bestimmte Arzneimittel sind von der Erstattung ausgeschlossen und Sterbegeld gibt es auch nicht mehr. Hinzu kamen dagegen Zuzahlungen und Praxisgebühr. Kurz, die Belastungen des Versicherten sind spürbar gestiegen.

Die Gesundheitsreformer haben aber auch vorgesehen, dass die Versicherten ihren Krankenversicherungsschutz selbständig ergänzen können. So erlaubt das Sozialgesetzbuch seit dem 1. Januar 2004 Kooperationen von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Versicherungsunternehmen (PKV). Die gesetzlichen Kassen dürfen sich dabei als Makler betätigen und Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und Privatunternehmen vermitteln. Selbst anbieten dürfen die Kassen derartige Verträge aber nicht.

Und so kommt es zu den neuartigen Partnerschaften zwischen GKV und PKV. Nun ist die private Ergänzungsversicherung für Kassenpatienten nichts Neues, privaten Zusatzschutz konnten sie sich auch vor der Gesundheitsreform sichern. Was also ist das Besondere an den Kooperations-Tarifen?

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