Zinsen verschieben, Steuern sparen

Zinssteuern

Ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalgewinne. Viele Sparer tätigen Geldanlagen daher noch in diesem Jahr, um die Steuer zu vermeiden. Anleger mit hohen Gewinnen sparen mit der Abgeltungssteuer aber auch kräftig Steuern. Sie sollten ihre Zinsgewinne daher ins Jahr 2009 verschieben.

Starke Rendite, weniger Steuern

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(ckl) Ab dem 1. Januar 2009 gilt für Gewinne aus Geldanlagen die Abgeltungssteuer. Wer seinen Freistellungshöchstbetrag (801 Euro pro Jahr, bzw. 1602 für Ehepaare) bereits ausgeschöpft hat, musste bisher immer Steuern auf seine Gewinne in Höhe seines Grenzssteuersatzes bezahlen. Und der liegt in vielen Fällen höher als die ab 2009 für alle pauschal geltende Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Zur Abgeltungssteuer kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Für viele Anleger lohnt es sich daher, die Auszahlung Ihrer Zinsgewinne ins Jahr 2009 zu verschieben.

Nachrechnen lohnt sich. Denn wer einen Grenzsteuersatz hat, der deutlich über 25 Prozent liegt, kann man bei seinen Kapitalgewinnen kräftig Steuern sparen. Dazu sollte man zunächst in Erfahrung bringen, ob noch in diesem Jahr Auszahlungen von Zinsgewinnen anstehen und wie hoch der eigene Grenzsteuersatz ist. Er liegt immer über dem Prozentsatz, den man für sein Einkommen bezahlt und wird auf Einnahmen erhoben, die über das Gehalt hinausgehen.

Kräftig sparen durch weniger Steuern
Zur Orientierung: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei knapp über 25 Prozent für Alleinstehende, bei Ehepaaren um die zehn Prozent. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro liegt er allerdings schon bei 32 Prozent für Alleinstehende. Ab einem Einkommen von 50.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bereits bei über 40 Prozent.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Zinsgewinn von 10.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent zahlen Sie bei einer Ausschüttung in diesem Jahr 4.000 Euro Zinsen. Wenn Sie die Ausschüttung ins nächste Jahr verschieben, zahlen Sie nur noch den Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer (insgesamt etwa 28 Prozent), also 2.800 Euro. Das sind ganze 1.200 Euro weniger.

Gute Rendite mit geringen Steuern verbinden
Eine Zinsverschiebung lohnt sich immer nur dann, wenn auch das Anlageangebot, für das Sie sich entscheiden, rentabel ist. Ein schlechtes Bankprodukt macht Ihren Steuervorteil sonst wieder zunichte. Setzen Sie daher immer erst auf die Rendite und dann erst auf die mögliche Steuerersparnis.

Weitere Infos zur Abgeltungssteuer.

Für welchen Anleger lohnt sich eine Zinsverschiebung? Mehr dazu auf der nächsten Seite.

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