Seit der Einführung des Gesundheitsfonds und dem einheitlichen Beitragssatz ist der bisherige Preisvergleich bezüglich der Beiträge unterschiedlicher Kassen nicht mehr möglich – alle Versicherungen erheben den gleichen Beitrag. Der Versicherte zahlt von seinem Bruttogehalt nur die Hälfte des Beitragssatzes, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger.
Einen preislichen Unterschied bei den Krankenversicherungen wird der Zusatzbeitrag darstellen, den die Kassen seit 2009 von ihren Versicherten fordern dürfen, bzw. der Bonus, den sie ihren Versicherten zahlen können.