Ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und anderen staatlichen Leistungen nicht angerechnet. Der darüberliegende Elterngeldbetrag wird dann aber als Einkommen berücksichtigt.
Ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und anderen staatlichen Leistungen nicht angerechnet. Der darüberliegende Elterngeldbetrag wird dann aber als Einkommen berücksichtigt.