Die Absicherung erfolgt, indem eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen wird, allerdings nur, wenn der Kredit 10.000 EUR übersteigt. Die Höhe des Kredits ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis 90 Prozent des Marktwerts. Bei 80 Prozent des Beleihungswertes setzen Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.