Privatversicherte Personen bekommen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen im tariflichen Umfang erstattet. Dazu zählen auch Füllmaterialien wie Keramik. Außerdem werden je nach abgeschlossenem Tarif auch Leistungen für Zahnersatz erstattet. In der Regel sind darin auch Zahnersatzleistungen eingeschlossen.