Abgeltungssteuer 25. März 2009 von Torsten Elsner Wie werden ausländische Kapitalerträge behandelt? Ausländische Kapitalerträge werden genauso behandelt wie inländische Erträge, wenn sie von einem inländischen Kreditinstitut verwaltet werden. Trifft dies nicht zu, muss der Anleger die Erträge selbst in der Veranlagung angeben