In der Regel muss die Arztrechnung nicht vorgestreckt werden. Die Rechnung des Arztes kann man direkt an die Versicherung weiterleiten, welche dann den Betrag auf das Konto des Versicherten überweist. Dieser begleicht dann die Rechnung des Arztes. Kosten für Krankenhausaufenthalt werden direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung beglichen.
Jedoch müssen Kosten für Medikamente direkt in der Apotheke bezahlt werden. Aber auch diesen Betrag kann man sich von der Kasse zurückholen.