Auf dem Hin- und Rückweg und natürlich während der Arbeit selbst, ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Bei Wegeunfällen ist aber zu beachten, dass sich der Arbeitnehmer dabei auf dem direkten Wege zur Arbeit bzw. Rückweg befunden haben muss. Wurde aus privaten Gründen ein Umweg eingelegt, z.B. für einen Einkauf, entfällt der Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesen Fällen greift dann die private Unfallversicherung. Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens einschließlich der Berufsunfälle und das weltweit.