Versicherungsfälle, die durch so genannte Risikopersonen verursacht werden, sind abgesichert, wenn sie in der Police aufgenommen sind. Ein Beispiel: Eine Gruppe von vier Studienfreunden will gemeinsam verreisen. Einer der vier erkrankt und kann nicht mitfliegen. Deshalb möchten aber auch die anderen drei den Urlaub nicht antreten. Ihre Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt in diesem Fall in Kraft, da der Erkrankte eine Risikoperson für die gesamte Gruppe darstellt.