Wie muss ich für das Arbeitsamt erreichbar sein?

Im Prinzip müssen Sie täglich erreichbar sein für die Arbeitsagentur. Zumindest müssen Sie an jedem Werktag und auch am Wochenende Ihren Briefkasten leeren. Sind Sie vorübergehend an einem oder mehreren Tagen nicht an Ihrer angegebenen Adresse erreichbar, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen, ansonsten drohen leistungsrechtliche Nachteile.
Auch längere Ortsabwesenheit ist möglich. So kann man während eines Urlaubs bis zu drei Wochen im Jahr weiter sein Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitsagentur muss der Abwesenheit allerdings vorher zustimmen, das geht längstens für sechs Wochen am Stück.
Weiterhin ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen auch wenn die neue Stelle nicht der Ausbildung oder der bisherigen Beschäftigung entspricht. Auch einen weiteren Anfahrtsweg und sogar einen Umzug muss man für einen Arbeitsvertrag in Kauf nehmen.
Idealerweise erhält man von seinem Vermittler der Arbeitsagentur Stellenangebote. Hier sollte man möglichst schnell Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber aufnehmen und ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Ob man den Vermittlungsvorschlag jedoch annimmt, liege letztendlich im Ermessen des Arbeitslosen, so die Arbeitsagentur in einer Broschüre -jedoch mit Konsequenzen: Denn wer eine angebotene Stelle ablehnt, nicht antritt oder eine Einstellung durch sein Verhalten verhindert, muss mit einer Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes rechnen. Das gilt auch, wenn man eine Weiterbildung, eine Trainingsmaßnahme oder eine Maßnahme zur Feststellung der Eignung nicht antritt oder unterbricht.

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