Wer schon vorab wissen will, wie viel ALG II ihm ungefähr zusteht, kann dies in einem Hartz IV-Rechner ermitteln. So werden auch Zuschläge und Mehrbedarf, z.B. wegen Schwangerschaft oder Behinderung mit eingerechnet.
Unseren ALG II-Rechner finden Sie hier. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Das Ergebnis kann lediglich ein Anhaltspunkt sein, den tatsächlichen Bedarf erfährt man, nachdem man den Antrag gestellt hat.