Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist nicht kompliziert und man kann schnell einige Euro Ersparnis einbringen. Wichtig zu wissen: Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt beim Wechsel zu einem neuen Anbieter erhalten.
Wechsel durch Ordentliche Kündigung: Ihren Versicherungsvertrag können Sie jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von 4 Wochen (in der Regel also der 30. November eines Jahres) kündigen.
Wechsel bei Prämienerhöhungen: Außerdem können Sie Ihre Versicherung wechseln, wenn der Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens, das über die Erhöhung der Versicherungsbeiträge informiert, ist ein Wechsel problemlos möglich.
Wechsel bei Fahrzeugwechsel: Auch wenn Sie sich ein neues Fahrzeug- unabhängig davon, ob es ein Neu- oder Gebrauchfahrzeug ist – kaufen, können Sie die alte Kfz-Versicherung kündigen und bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abschließen.
Darüber hinaus besteht nach jedem Unfall die Möglichkeit – sowohl für Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber – vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dabei sollte der Versicherungsnehmer die schriftliche Kündigung unbedingt per Einschreiben an den Versicherer schicken