Wie kann eine Immobilienfinanzierung gefördert werden?

Der Staat hat bereits zum 1. Januar 2006 die bei Bauherren und Käufern so beliebte Eigenheimzulage gestrichen.
Heute kann man nur noch auf die Wohnungsbauprämie (WoP) beim Bausparen zählen. Der Staat belohnt Sparer mit einem Zuschuss von 8,8 Prozent der Einzahlungen. Gefördert werden maximal 512 Euro pro Jahr, bei Verheirateten maximal 1024 Euro. So kann jedes Jahr neben den Guthabenzinsen noch eine WoP von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro dazu kommen.

Außerdem darf man noch auf die zinsgünstige Kreditvergabe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hoffen. Dank des neuen Wohnriesters können Bauherren und Käufer ihre Riester-Zulagen seit 2008 auch für die Finanzierung einer Immobilie nutzen. Lesen Sie dazu die entsprechende Antwort in unserer Übersicht: Wie funktioniert die staatliche Förderung durch Wohnriester?

Anders als bei vielen anderen Geldanlageformen bleibt der Gewinn aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie steuerfrei. Das macht das Eigenheim als Kapitalanlage attraktiv. Steuervorteile gibt es auch, wenn Haus oder Wohnung später vermietet werden. Finanzierungskosten und Abschreibungen können dann steuerlich geltend gemacht werden. Das rentiert sich allerdings nur für Besserverdienende.

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