Die Grundzulage für jeden Förderberechtigten beträgt seit 2008 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, gibt es eine Zulage von 300 Euro. Die Kinderzulage erhält im Regelfall die Mutter, wenn sie die Empfängerin des Kindergeldes ist.
Im Jahr 2007 lagen die Zulagen bei 114 Euro, bzw. 138 für Kinder.