Der Grenzbetrag für das jährliche Einkommen des Kindes liegt aktuell bei 8004 Euro pro Jahr (bis 2009: 7.680 Euro). Vom Verdienst des Kindes werden allerdings noch die Sozialversicherungsbeiträge und weitere Ausgaben wie beispielsweise Werbungskosten abgezogen. Bleibt das jährliche Einkommen des Kindes unter diesem Grenzbetrag, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
In diesem Kindergeldrechner ermitteln Sie wie viel Kindergeld Ihnen zusteht