Den Werbungskosten-Pauschbetrag für Kapitalerträge gab es bis Ende 2008. Für Ledige lag er bei 51 Euro. Verheirate bekamen einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro pro Jahr. Zusammen mit dem Sparerfreibetrag sind insgesamt Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratet steuerfrei.
Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Kapitalerträge und der Sparerfreibetrag wurden durch den „Sparerpauschbetrag“ zum 1. Januar 2009 ersetzt.