Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Anstelle des Sparerfreibetrages und Werbungskosten-Pauschbetrages für Kapitalerträge trat zum 1. Januar 2009 der Sparerpauschbetrag. Hintergrund für diese Änderung war die Einführung der Abgeltungssteuer.

Lohnsteuer kompakt

Der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende beträgt 801 Euro. Verheiratete steht ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.602 Euro zu.

Zur Erinnerung: Der ehemalige Sparerfreibetrag lag bei 750 Euro (1.500 Euro für Verheiratete), der Werbungskosten-Pauschbetrag für Kapitalerträge bei 51 Euro (102 für Verheiratete).

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