Im Jahr 2009 steigt der Kinderfreibetrag für jedes Kind von bisher 3.648 Euro auf 3.864 Euro. Mit dem pauschalen BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.160 Euro) ergeben sich dann für zusammen veranlagte Eltern Freibeträge in Höhe von 6.024 Euro anstatt bisher 5.808 Euro. Für getrennt Veranlagte und allein Erziehende gilt die Hälfte.