Volljährige Jugendliche mit Kindergeldanspruch dürfen im Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) bis zu einer Grenze von 8.004 Euro steuerfrei Arbeitslohn beziehen.
Tipp: Dieser Einkommensgrenzbetrag kann jedoch aufgrund des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 920 Euro „erhöht“ werden.