Wie bekommt man Leistungen aus dem Bildungspaket?

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld müssen sich in der Regel an das Jobcenter wenden, wenn sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten wollen.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, wendet sich am besten an sein Rathaus, Bürgeramt oder an die Kreisverwaltung, dort erhält er den zuständigen Ansprechpartner. Alle, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, können sich übergangsweise an die Familienkasse wenden.

Die Leistungen werden vor allem als Sachleistungen oder als Dienstleistungen gewährt, also ggf. direkt an den Empfänger überwiesen. Wie das im Einzelnen aussehen wird, kann regional unterschiedlich gehandhabt werden.

Noch bis Ende Juni 2011 können rückwirkend Leistungen zum 1. Januar 2011 beantragt werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.