Prinzipiell können in der privaten Krankenversicherung auch Kranke versichert werden. Ein zu Beginn des Versicherungsverhältnisses erhöhtes Krankheitsrisiko macht sich aber durch die Erhebung von Risikozuschlägen bemerkbar. Ist das Krankheitsrisiko außerordentlich hoch, kann dies auch zu einer Ablehnung führen.