Werden auch Gewinne aus dem Verkauf von Kunstgegenständen, Gold oder Antiquitäten von der Abgeltungssteuer erfasst?

Bei Kunstgegenständen, Gold oder Antiquitäten ändert sich nichts, hierfür gilt die Abgeltungssteuer nicht. Wie bisher sind Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn die Haltefrist von einem Jahr eingehalten wurde. Ansonsten werden die Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

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