Wer zahlt nach dem Foul? – Versicherungen im Freizeitfußball

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist Geschichte. Neben spannenden Spielen und geselligen Abenden bietet ein solches Ereignis für viele Fans auch den Anlass, sich selbst wieder mehr zu bewegen. Denn Sport im Allgemeinen und Fußball im Besonderen macht nicht nur Spaß, sondern ist auch gesund. Aber es kann auch alles ganz anders kommen: Sportunfälle gehören zur Tagesordnung.

Diese Versicherungen sollten mit im Spiel sein

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(tel) Ein Freizeit-Fußballspiel dient dem Wohlbefinden. Aber ein Foulspiel des Gegners oder ein unglücklicher Zusammenstoß kann nicht nur schmerzhafte Folgen haben. Auch finanziell kann der Regelverstoß ein Nachspiel haben. Zieht sich ein Spieler eine Verletzung zu, ist die Gesundheitsversorgung geregelt, die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen dagegen im Normalfall nicht. „Bei regelgerechtem Verhalten gibt es keine Haftung, weil die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wird.“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).
Dies kann sich jedoch ändern wenn Fouls oder Rangeleien ins Spiel kommen. Begeht man selbst ein Foul, kann die Privathaftpflichtversicherung nützlich werden. Denn möglicherweise hat der Gegenspieler doch Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies würde die private Haftpflicht zahlen, jedoch nicht bei Vorsatz – also immer fair spielen! Aber nicht nur die Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.

Wird man selbst verletzt, sollte man wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt. Sie greift nur bei Unfällen bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Ausnahme: Verletzt man sich bei einem betrieblichen Fußballturnier, greift die gesetzliche Krankenversicherung. Das Turnier muss jedoch im Interesse des Arbeitgebers stattfinden und von der Unternehmensleitung getragen werden.

Tritt die Verletzung also während der Freizeit ein, sind zwar die Kosten für Heilbehandlung gedeckt, jedoch kann die Folgezeit ein finanzielles Problem werden, zum Beispiel wenn man in Folge der Verletzung längere Zeit ausfällt und seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Denn der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht wie bei anderen Erkrankungen nur für sechs Wochen.

Freizeitsportler sollten also über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Denn das Risiko, dass man nach einem Sportunfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sollte immer bedacht werden.
Schadenersatz bei grobem Foulspiel

Im Jahr 2005 hat das OLG Hamm ein Urteil des LG Bochum (Az.: 34 U 81/05) bestätigt, wonach bei einem Fußballspiel eine Haftung für die Verletzung von Mitspielern eintreten kann. In dem konkreten Fall wurde ein Foul während eines Spiels zweier Amateurmannschaften untersucht. Der Schädiger grätschte hierbei in das Bein seines Gegenspielers ohne den Ball zu spielen. Nach Auffassung des Gerichts war dieses Foul klar regelwidrig und damit auch rechtswidrig. Der Schädiger wurde zur Zahlung von 6.000 Euro für die entstandenen Arzt- und Krankenhauskosten verurteilt.

Die Richter führten aus, dass die Teilnehmer des Spiels bei Einhaltung der Regeln und auch bei geringen Verstößen gegen die Regeln grundsätzlich daraus resultierende Verletzungen in Kauf nehmen müssen. Bei geringfügigen Regelverstößen besteht also keine Haftung. Erst Fouls wie im Beispiel, die die Grenze zur unzulässigen Härte überschreiten begründen Schadensersatzansprüche.

Dies bedeutet, dass unter Umständen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld bei groben unsportlichen Verhalten zu zahlen sind.
Lesen Sie auf der folgenden Seite wie Sie bei einem Sportunfall im Verein abgesichert sind.
Bild: Peter / pixelio.de

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