Wer muss die Praxisgebühr zahlen?

Im Januar 2004 wurde die viel diskutierte Praxisgebühr eingeführt. Pro Quartal muss jeder Patient zehn Euro für den ersten Besuch beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten zahlen. Die Praxisgebühr wird auch fällig, wenn es nur um ein Rezept geht, bei telefonischer Beratung oder wenn ein Notdienst oder eine Ambulanz in Anspruch genommen wird.
Ausgenommen von der Praxisgebühr ist, wer vom Hausarzt an einen Facharzt oder vom Zahnarzt zum Kieferchirurgen überwiesen wird. Voraussetzung ist, dass beide Arztbesuche im selben Quartal liegen.
Ebenso ausgenommen von der Praxisgebühr sind Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, sowie Behandlungen wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr wird keine Praxisgebühr fällig.

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