Versichert sind Sie selbst als Versicherungsnehmer; zudem sind Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Auch nichteheliche Lebenspartner sind in der Regel mitversichert; Voraussetzung ist allerdings, dass sie zusammenwohnen. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zu einer bestimmten Altersgrenze (meist 25 bis 30 Jahre) mitversichert, maximal jedoch bis zur Beendigung der Ausbildung.