In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es grundsätzlich zwei Gruppen von Versicherten: Die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten.
Pflichtversichert sind Arbeitnehmer oder Auszubildende, die nicht geringfügig beschäftigt sind und deren Gehalt nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Weiterhin: Studenten, Arbeitslose, Seeleute, Landwirte und selbstständige Künstler, sowie Rentner, die neun Zehntel ihres Erwerbslebens pflichtversichert oder familienversichert waren.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich jeder versichern, der aus der Versicherungspflicht ausscheidet oder nicht mehr familienversichert ist. Bedingung ist eine vorausgehende zwölfmonatige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder 24 Monate in gesetzlicher Krankenversicherung während der letzten fünf Jahre.
Außerdem: Schwerbehinderte, wenn sie selbst, ein Elternteil oder der Partner in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren.
Weiterhin: Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren und innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen.