Wer hilft mir, wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen?

Wenn Sie einen Antrag auf ALG II stellen, wird Ihnen in der Regel ein persönlicher Ansprechpartner zugewiesen. Mit diesem erarbeiten Sie unter anderem eine Eingliederungsvereinbarung, in der genau geregelt wird, welche Maßnahmen ergriffen werden, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglichst schnell zu erreichen.

Unter anderem können Sie von Ihrem Sachbearbeiter erwarten, dass er Sie informiert, berät, vermittelt und Ihnen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung, zur beruflichen Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten anbietet.
Natürlich wird vom Antragsteller erwartet, dass er diese Maßnahmen tatkräftig unterstützt, regelmäßig Bewerbungen schreibt und auch Vorstellungsgespräche aufsucht. Hierzu werden auch Bewerbungskosten erstattet und Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch finanziert. Weiterhin kann der ALG II-Empfänger einen Vermittlungsgutschein bekommen und ein zukünftiger Arbeitgeber durch einen Eingliederungszuschuss unterstützt werden.
ALG II-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, können durch das Einstiegsgeld unterstützt werde. (Sie finden einen Beitrag zum Einstiegsgeld in unserer Übersicht)

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