Wer bezahlt Kirchensteuer?

Die folgenden Kirchen und Kultusgemeinden erheben eine Kirchensteuer, die durch den Staat eingenommen wird:

Evangelisch-lutherische Kirche, evangelische Kirche, evangelisch-reformierte Kirche, evangelisch-unierte Kirche, römisch-katholische Kirche, altkatholische Kirche, französisch-reformierte Kirche, israelitische Kultusgemeinde, jüdische Kultusgemeinde und freireligiöse Kirche.

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