Die folgenden Kirchen und Kultusgemeinden erheben eine Kirchensteuer, die durch den Staat eingenommen wird:
Evangelisch-lutherische Kirche, evangelische Kirche, evangelisch-reformierte Kirche, evangelisch-unierte Kirche, römisch-katholische Kirche, altkatholische Kirche, französisch-reformierte Kirche, israelitische Kultusgemeinde, jüdische Kultusgemeinde und freireligiöse Kirche.